Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für kostenpflichtige Reparaturen und Garantiereparaturen, die die Tecnoservice GmbH im Auftrage der Industrie oder eines Verkäufers sowie für Endkunden durchführt.
Die Auftragserteilung kann persönlich und über alle bekannten Medien erfolgen.
Kostenvoranschläge sind kostenpflichtige Arbeitszeit. Die hierfür erhobene Pauschale wird sofort bei Abgabe/Abholung des Gerätes fällig. Sie wird bei der Bestätigung des Kostenvoranschlages Bestandteil der Reparatur und kommt somit nicht zum tragen. Werden nach einem bestätigen Kostenvoranschlag weitere Mängel festgehalten, ist die Tecnoservice GmbH berechtigt, einen neuen Kostenvoranschlag zu erstellen. Wird ein Kostenvoranschlag vom Kunden abgelehnt, oder ist die Reparatur nicht wirtschaftlich oder durchführbar, (z.B. Ersatzteil nicht mehr beschaffbar, Feuchtigkeitsschaden usw.), ist die Tecnoservice GmbH nicht verpflichtet, das Gerät in den Ursprungszustand zurück zu versetzen.
Grundsätzlich erfolgt die Barzahlung bei Übergabe des reparierten Gerätes. In besonderen Fällen kann die Begleichung der Rechnung per Nachnahme oder Überweisung erfolgen. Die Entscheidung darüber trifft die Tecnoservice GmbH.
Nach einer Fertigstellung einer Reparatur wird der Kunde benachrichtigt. Das Gerät ist dann innerhalb 3 Monaten abzuholen oder wird nach Terminabsprache geliefert. Ist der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht anwesend, wird die erneute Anfahrt ebenfalls kostenpflichtig. Nicht abgeholte Geräte werden nach 6 Monaten vorschriftsmäßig entsorgt. Die entstandenen Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.
Die Tecnoservice GmbH gewährt 6 Monate Reparaturgarantie auf die ausgeführten Arbeiten. Für das eingebaute Material übernehmen wir die vom Hersteller/Lieferanten gegenüber Tecnoservice GmbH gewährte Garantiezeit. Wird eine Reparatur reklamiert, so beschränkt sich das Recht des Kunden auf Nachbesserung. Unter folgenden Voraussetzungen lehnen wir eine Reparaturgarantie ab: Unsachgemäße Bedienung, Aufstellung und Anschluß des Gerätes. Transportschäden, Ueberspannungsschäden, Feuchtigkeitsschäden, Veränderung von Systemeinstellungen und Installation/Veränderung an der Software. Schäden oder veränderte Eigenschaften, die durch den Anschluß anderer Komponenten verursacht werden. Die Tecnoservice GmbH haftet nicht für Eigenschaften, die der Hersteller in seinen technischen Spezifikationen beschreibt. Wird ein Gerät bei Tecnoservice GmbH beschädigt, behebt Tecnoservice GmbH diesen Schaden kostenfrei. Ist eine Reparatur nicht möglich oder die Kosten sind unverhältnismäßig hoch, wird der Zeitwert des Gerätes ersetzt. Für Datenverluste bei der Reparatur haftet die Tecnoservice GmbH nicht. Es liegt allein in der Verantwortung des Kunden seine Daten vor Abgabe des Gerätes zu sichern und zu konservieren.
Persönliche Daten werden bei einer Garantiereparatur auf Verlangen an den Hersteller weitergeleitet, wenn dieser die Erfüllung seiner Garantieleistung davon abhängig macht.
Der Gerichtsstand ist Bozen.
Die Auftragserteilung kann persönlich und über alle bekannten Medien erfolgen.
Kostenvoranschläge sind kostenpflichtige Arbeitszeit. Die hierfür erhobene Pauschale wird sofort bei Abgabe/Abholung des Gerätes fällig. Sie wird bei der Bestätigung des Kostenvoranschlages Bestandteil der Reparatur und kommt somit nicht zum tragen. Werden nach einem bestätigen Kostenvoranschlag weitere Mängel festgehalten, ist die Tecnoservice GmbH berechtigt, einen neuen Kostenvoranschlag zu erstellen. Wird ein Kostenvoranschlag vom Kunden abgelehnt, oder ist die Reparatur nicht wirtschaftlich oder durchführbar, (z.B. Ersatzteil nicht mehr beschaffbar, Feuchtigkeitsschaden usw.), ist die Tecnoservice GmbH nicht verpflichtet, das Gerät in den Ursprungszustand zurück zu versetzen.
Grundsätzlich erfolgt die Barzahlung bei Übergabe des reparierten Gerätes. In besonderen Fällen kann die Begleichung der Rechnung per Nachnahme oder Überweisung erfolgen. Die Entscheidung darüber trifft die Tecnoservice GmbH.
Nach einer Fertigstellung einer Reparatur wird der Kunde benachrichtigt. Das Gerät ist dann innerhalb 3 Monaten abzuholen oder wird nach Terminabsprache geliefert. Ist der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht anwesend, wird die erneute Anfahrt ebenfalls kostenpflichtig. Nicht abgeholte Geräte werden nach 6 Monaten vorschriftsmäßig entsorgt. Die entstandenen Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.
Die Tecnoservice GmbH gewährt 6 Monate Reparaturgarantie auf die ausgeführten Arbeiten. Für das eingebaute Material übernehmen wir die vom Hersteller/Lieferanten gegenüber Tecnoservice GmbH gewährte Garantiezeit. Wird eine Reparatur reklamiert, so beschränkt sich das Recht des Kunden auf Nachbesserung. Unter folgenden Voraussetzungen lehnen wir eine Reparaturgarantie ab: Unsachgemäße Bedienung, Aufstellung und Anschluß des Gerätes. Transportschäden, Ueberspannungsschäden, Feuchtigkeitsschäden, Veränderung von Systemeinstellungen und Installation/Veränderung an der Software. Schäden oder veränderte Eigenschaften, die durch den Anschluß anderer Komponenten verursacht werden. Die Tecnoservice GmbH haftet nicht für Eigenschaften, die der Hersteller in seinen technischen Spezifikationen beschreibt. Wird ein Gerät bei Tecnoservice GmbH beschädigt, behebt Tecnoservice GmbH diesen Schaden kostenfrei. Ist eine Reparatur nicht möglich oder die Kosten sind unverhältnismäßig hoch, wird der Zeitwert des Gerätes ersetzt. Für Datenverluste bei der Reparatur haftet die Tecnoservice GmbH nicht. Es liegt allein in der Verantwortung des Kunden seine Daten vor Abgabe des Gerätes zu sichern und zu konservieren.
Persönliche Daten werden bei einer Garantiereparatur auf Verlangen an den Hersteller weitergeleitet, wenn dieser die Erfüllung seiner Garantieleistung davon abhängig macht.
Der Gerichtsstand ist Bozen.